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Landgericht Essen, 6 O 473/99

Datum:
06.11.2000
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 O 473/99
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2000:1106.6O473.99.00
 
Schlagworte:
HWS-Schleudertrauma
Normen:
ZPO § 286
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 2.961,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Sicherheitsleistung kann durch eine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft einer dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossenen Bank oder einer Sparkasse in der Bundesrepublik erbracht werden.

 
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