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Landgericht Essen, 6 O 366/00

Datum:
14.09.2000
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 O 366/00
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2000:0914.6O366.00.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.510,77 DM (i.W.: neuntausendfünfhundertzehn 77/100 Deutsche Mark) nebst 11 % Zinsen seit dem 27.07.2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 40 % und die Beklagte 60 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger gegen Sicherheitsleistung von 12.000,00 DM.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 900,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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