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Landgericht Essen, 12 O 613/98

Datum:
12.03.1999
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 613/98
ECLI:
ECLI:DE:LGE:1999:0312.12O613.98.00
 
Schlagworte:
Überzahlte Vorfälligkeitsentschädigung
Normen:
§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 2.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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