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Landgericht Essen, 3 O 266/98

Datum:
21.08.1998
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 266/98
ECLI:
ECLI:DE:LGE:1998:0821.3O266.98.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 2.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Sicherheitsleistung kann durch eine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft einer dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossenen Bank oder einer Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

 
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