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Landgericht Essen, 4 O 297/96

Datum:
07.11.1996
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 297/96
ECLI:
ECLI:DE:LGE:1996:1107.4O297.96.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 3.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Sicherheit durch eine schriftliche, unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse leisten.

 
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