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Landgericht Essen, 4 O 37/95

Datum:
31.08.1995
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 37/95
ECLI:
ECLI:DE:LGE:1995:0831.4O37.95.00
 
Schlagworte:
Verkehrssicherungspflicht
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits und des selbständigen Beweisverfahrens 4 OH 9/94 Landgericht Essen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.700,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Sicherheit durch eine schriftliche, unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse leisten.

 
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