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Landgericht Essen, 4 O 125/91

Datum:
29.06.1992
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 125/91
ECLI:
ECLI:DE:LGE:1992:0629.4O125.91.00
 
Schlagworte:
Schmerzensgeld Behandlungsfehler
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin

1)

allen aus dem Unfall vom 31.07.1989, Unfallort V-klinikum F, resultierenden Schaden zu ersetzen,

2)

ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung von 7.500,- DM.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder T zu erbringen.

 
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