Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Essen, 1 S 497/90

Datum:
21.12.1990
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 S 497/90
ECLI:
ECLI:DE:LGE:1990:1221.1S497.90.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 9 C 281/90
Normen:
§ 550 BGB a. F.
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 21. Dezember 1990

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht K.,

den Richter am Landgericht Dr. G. und

den Richter M. für R e c h t erkannt:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Schlußurteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 6. August 1990 - 9 C 281/90 - abgeändert und neugefaßt:

Das Teilversäumnisurteil vom 1. Juni 1990 wird aufgehoben.

Die Beklagten zu 3) (Eheleute U.) werden verurteilt, es zu unterlassen, in ihrer Wohnung im Hause S-straße in H. eine Ratte zu halten, und die gehaltene Ratte sofort zu entfernen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten erster Instanz mit Ausnahme der Säumnismehrkosten, die die Beklagten zu 3) zu 2/3 und die Beklagten zu 5) zu 1/3 zu tragen haben, werden auferlegt:

der Klägerin 5/6 der Gerichtskosten und ihrer außergerichtlichen Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1). 2). 4) und 5) und 1/2 der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3),

den Beklagten zu 3) 1/6 der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Klägerin sowie ½ ihrer außergerichtlichen Kosten.

Die Kosten zweiter Instanz werden auferlegt

der Klägerin ¾ der Gerichtskosten und ihrer außergerichtlichen Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1), 2) und 5) sowie 1/3 der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3);

den Beklagten zu 3) ¼ der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Klägerin sowie 2/3 ihrer außergerichtlichen Kosten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank