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Landgericht Essen, 1 S 628/87

Datum:
15.06.1988
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 S 628/87
ECLI:
ECLI:DE:LGE:1988:0615.1S628.87.00
 
Schlagworte:
Einsturz eines Gebäudedaches
Normen:
§ 836 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Leitsätze:

Kausalzusammenhang zwischen obj. Fehlerhaftigkeit des Gebäudes und dem Einsturz - Abgrenzung zur Einwirkung von außen.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25. November 1987 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen – 4 C 236/87 – abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

 
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