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Amtsgericht Marl, 15 F 381/18

Datum:
03.01.2019
Gericht:
Amtsgericht Marl
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 F 381/18
ECLI:
ECLI:DE:AGRE3:2019:0103.15F381.18.00
 
Schlagworte:
Umgang
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Der Umgang zwischen dem Kind H, geb. …, und der Kindesmutter wird bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens zum Umgang 15 F 98/18, in dem derzeit ein Sachverständigengutachten eingeholt wird, dahingehend eingeschränkt, dass lediglich telefonische Kontakte stattfinden dürfen, und dies auch nur zweimal im Monat nach näherer Absprache mit der Wohngruppe

Die Beschleunigungsrüge der Kindesmutter wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 1.500,- €.

 
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