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Amtsgericht Marl, 15 F 98/18

Datum:
28.11.2018
Gericht:
Amtsgericht Marl
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 F 98/18
ECLI:
ECLI:DE:AGRE3:2018:1128.15F98.18.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

soll betreffend den minderjährigen H, geb. am …

ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten eingeholt werden zu folgender Frage:

Welche Umgangsregelung dient dem Kindeswohl am besten?

Ist die beantragte Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechtes für das Kindeswohl erforderlich?

Zum Sachverständigen wird bestimmt:

Dipl.Psych. W, B-Str. …, … N.

Der Verfahrenswert wird vorläufig festgesetzt auf 3.000,- €.

Sofern die Kindesmutter Verfahrenskostenhilfe beantragen möchte, wird Ihr aufgegeben, eine aktuelle vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen binnen zwei Wochen zur Akte zu reichen. Die Akte wird dem Sachverständigen erst übersandt werden, wenn die Voraussetzungen der Verfahrenskostenhilfebewilligung vorliegen oder ein im Falle des Nichtvorliegens anzufordernder Kostenvorschuss gezahlt wurde.

 
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