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Amtsgericht Marl, 15 F 307/18

Datum:
05.10.2018
Gericht:
Amtsgericht Marl
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 F 307/18
ECLI:
ECLI:DE:AGRE3:2018:1005.15F307.18.00
 
Schlagworte:
Einverständnis, Unterbringung, Wohngruppe
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Der Beschluss vom 28.09.2018 – 15 F 307/18 - wird aufgehoben, da ein Bedürfnis für die familiengerichtliche Genehmigung vor dem Hintergrund der Freiwilligkeit des Kindes nicht mehr besteht.

Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert verbleibt festgesetzt auf 1.500,00 €.

 
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