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Amtsgericht Marl, 34 C 5/14

Datum:
22.05.2014
Gericht:
Amtsgericht Marl
Spruchkörper:
Zivilabteilung 34
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
34 C 5/14
ECLI:
ECLI:DE:AGRE3:2014:0522.34C5.14.00
 
Schlagworte:
Auszahlung Guthaben aus Jahresabrechnung an ehemaligen Wohnungseigentümer
Normen:
§ 28 Abs. 3 WEG
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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