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Amtsgericht Marl, 34 C 10/09

Datum:
19.08.2011
Gericht:
Amtsgericht Marl
Spruchkörper:
34. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
34 C 10/09
ECLI:
ECLI:DE:AGRE3:2011:0819.34C10.09.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch Vergleich erledigt ist.

Der Kläger trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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