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Amtsgericht Marl, 16 C 424/94

Datum:
09.08.1994
Gericht:
Amtsgericht Marl
Spruchkörper:
Zivilabteilung 16
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 C 424/94
ECLI:
ECLI:DE:AGRE3:1994:0809.16C424.94.00
 
Schlagworte:
Reparaturkosten
Normen:
BGB § 249
Sachgebiet:
Verkehrsrecht
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.162,22 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 20.12.1993 zu zahlen.

Die Gerichtskosten tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt dieser 15 % selbst, 85 % tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen diese 85 % selbst, 15 % trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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