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Amtsgericht Hattingen, 6 C 98/22

Datum:
29.05.2024
Gericht:
Amtsgericht Hattingen
Spruchkörper:
Zivilabteilung 6
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 C 98/22
ECLI:
ECLI:DE:AGEN2:2024:0529.6C98.22.00
 
Schlagworte:
Verkehrsunfall
Normen:
StVO § 7 Abs. 4, Abs. 5
Sachgebiet:
Verkehrsrecht
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, dass der Klägerin gegen die Beklagten kein über den Betrag von 790,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.06.2021 sowie eine Freistellung von Sachverständigenkosten in Höhe von 260,37 € hinausgehender Schadensersatzanspruch aus dem Unfallereignis vom 07.06.2021 zusteht.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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