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Amtsgericht Hattingen, 24 Cs 237/11

Datum:
22.02.2012
Gericht:
Amtsgericht Hattingen
Spruchkörper:
Strafabteilung 24
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 Cs 237/11
ECLI:
ECLI:DE:AGEN2:2012:0222.24CS237.11.00
 
Normen:
StGB § 185
Sachgebiet:
Strafrecht
 
Tenor:

Der Angeklagte wird wegen Beleidigung und übler Nachrede zu einer Geldstrafe von

60 Tagessätzen zu je 25,00 Euro verurteilt.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Soweit er freigesprochen wurde, trägt die Landeskasse seine notwendigen

Auslagen und die Verfahrenskosten.

§§ 185, 183, 53 StGB

 
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