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Amtsgericht Hattingen, 15 C 276/11

Datum:
20.01.2012
Gericht:
Amtsgericht Hattingen
Spruchkörper:
15. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 C 276/11
ECLI:
ECLI:DE:AGEN2:2012:0120.15C276.11.00
 
Normen:
§§ 7, 17, 18 StVG, 115 VVG
Sachgebiet:
Verkehrsrecht
 
Tenor:

1)

Die Klage wird abgewiesen.

2)

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

3)

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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