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Amtsgericht Gladbeck, 12 C 43/19

Datum:
31.08.2020
Gericht:
Amtsgericht Gladbeck
Spruchkörper:
Zivilabteilung 12
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 C 43/19
ECLI:
ECLI:DE:AGGLA:2020:0831.12C43.19.00
 
Schlagworte:
Steuerberater, Pauschalvereinbarung
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zur gesamten Hand 3.265,25 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 110,79 EUR seit dem 20.03.2015, 30.05.2015, 09.06.2015 und 28.09.2015, aus weiteren 121,38 EUR seit 25.04.2015, aus weiteren 85,86 EUR seit 04.08.2015, aus weiteren 332,37 EUR seit 09.08.2015, aus weiteren 85,68 EUR seit 01.11.2015, aus 221,58 EUR seit 28.11.2015, aus weiteren 1.430,02 EUR seit 29.12.2015, aus 332,37 EUR seit 04.02.2016 und aus weiteren 213,01 EUR seit 02.02.2016 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 1/5, die Beklagte trägt 4/5.

Das Urteil ist für die Kläger gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 4.500,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 11 % über dem vollstreckbaren Betrag abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte in gleicher Höhe  Sicherheit leistet.

 
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