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Amtsgericht Gladbeck, 51 C 35/16

Datum:
22.02.2017
Gericht:
Amtsgericht Gladbeck
Spruchkörper:
Zivilabteilung 51
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
51 C 35/16
ECLI:
ECLI:DE:AGGLA:2017:0222.51C35.16.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Der Beschluss der außerordentlichen Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft … vom 21.09.2016 zum Tagesordnungspunkt 3 (Nichterteilung einer Zustimmung zur Veräußerung) wird für ungültig erklärt.

Die Beklagten werden verurteilt, den Verwalter der Gemeinschaft anzuweisen, die zur Veräußerung des Grundstücks gemäß notariellen Kaufvertrag des Notars … vom 21.07.2016 (UR-Nr.) begehrte Zustimmungserklärung zu erteilen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 2.000,- Euro vorläufig vollstreckbar.

 
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