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Amtsgericht Gladbeck, 25 C 38/12

Datum:
11.07.2012
Gericht:
Amtsgericht Gladbeck
Spruchkörper:
Abt. 25
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 C 38/12
ECLI:
ECLI:DE:AGGLA:2012:0711.25C38.12.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

 
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