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Amtsgericht Gladbeck, 14 M 301/02

Datum:
25.04.2002
Gericht:
Amtsgericht Gladbeck
Spruchkörper:
Abteilung 14
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 M 301/02
ECLI:
ECLI:DE:AGGLA:2002:0425.14M301.02.00
 
Tenor:

wird der Gerichtsvollzieher angewiesen das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gemäß dem Antrag vom 31.01.2002 nicht aus dem Grund einer nicht in der Privatwohnung versuchten Pfändung abzulehnen.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens werden der Gläubigerin auferlegt; die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

 
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