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Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 20 F 371/11

Datum:
25.04.2013
Gericht:
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 F 371/11
ECLI:
ECLI:DE:AGGE2:2013:0425.20F371.11.00
 
Schlagworte:
Sorgerecht, Rumänien
Normen:
BGB § 1666
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

In Abänderung des Urteils Nr. 5812/2006, Gerichtshof Oradea, Kreis Bihor, Rumänien, Az. 9518/2005, wird den Kindeseltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge sowie das Recht zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 SGB VIII entzogen und das Jugendamt der Stadt A. als Pfleger bestellt.

Im Übrigen wird dem Kindesvater das Sorgerecht entzogen und der Kindesmutter übertragen.

Es werden keine Gerichtsgebühren erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000 Euro festgesetzt.

 
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