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Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 27 C 250/05

Datum:
04.05.2006
Gericht:
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer
Spruchkörper:
Zivilabteilung 27
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 C 250/05
ECLI:
ECLI:DE:AGGE2:2006:0504.27C250.05.00
 
Schlagworte:
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Normen:
§§ 823 I, 253, 280 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 750,- Euro zu zahlen.

II.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 73 % und die Beklagte zu 27 %.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuweisen, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet.

 
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