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Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 23 C 46/03

Datum:
24.04.2003
Gericht:
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer
Spruchkörper:
Zivilabteilung 23
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 C 46/03
ECLI:
ECLI:DE:AGGE2:2003:0424.23C46.03.00
 
Schlagworte:
Angstzustände nach Verkehrsunfall; Schmerzensgeld
Normen:
823, 253 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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