Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Gelsenkirchen, 428 C 498/15

Datum:
01.12.2016
Gericht:
Amtsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
Zivilabteilung 428
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
428 C 498/15
ECLI:
ECLI:DE:AGGE1:2016:1201.428C498.15.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Klägerin berechtigt ist, vom Monat Juli 2013 bis zum 01.08.2016 die Gesamt-Miete um 25 % zu mindern.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 97,28 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.02.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 35 % und die Beklagte 65 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank