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Amtsgericht Gelsenkirchen, 3b C 361/12

Datum:
05.02.2013
Gericht:
Amtsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
3. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3b C 361/12
ECLI:
ECLI:DE:AGGE1:2013:0205.3B.C361.12.00
 
Normen:
§ 558 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der Nettomiete für die von ihr gemieteten, im 3. Obergeschoss des Anwesens Str., 45884 Gelsenkirchen gelegenen Räumlichkeiten von bisher monatlich netto 202,00 Euro (ohne Nebenkosten) auf monatlich 228,80 Euro netto (ohne Nebenkosten) seit dem 01.08.2012 zuzustimmen,

              die weitergehende Klage wird abgewiesen.

              Die Kosten tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

              Streitwert: 446,40 Euro.

 
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