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Amtsgericht Essen-Borbeck, 14 C 26/18

Datum:
22.08.2019
Gericht:
Amtsgericht Essen-Borbeck
Spruchkörper:
Einzelrichterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 C 26/18
ECLI:
ECLI:DE:AGE2:2019:0822.14C26.18.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 396,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 69 % und die Beklagte zu 31 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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