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Amtsgericht Essen-Borbeck, 21 F 33/15

Datum:
17.06.2015
Gericht:
Amtsgericht Essen-Borbeck
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
21 F 33/15
ECLI:
ECLI:DE:AGE2:2015:0617.21F33.15.00
 
Tenor:

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge und das Recht Hilfe zur Erziehung zu beantragen für das Kind U., geb. am 00.00.00 wird auf den Vater übertragen.

Im Übrigen besteht die gemeinsame elterliche Sorge fort.

Die Entscheidung ist sofort wirksam.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt (§ 45 FamGKG).

 
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