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Amtsgericht Essen, 196 C 141/24

Datum:
20.02.2025
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
196 C 141/24
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2025:0220.196C141.24.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die auf der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft B.-straße N01 in U. am 24.09.2024 gefassten Beschlüsse zu

-        TOP 2 (Beschlussfassung über die Sanierung und Finanzierung des Daches),

-        TOP 2 (Beschlussfassung Sonderumlage/Entnahme Rücklage),

-        TOP 4 (Abrechnung 2023),

-        TOP 5 (Fälligkeit der Abrechnung 2023),

-        TOP 6 (Entlastung der Verwaltung),

-        TOP 8 (Verwalterbestellung)

 

werden für ungültig erklärt.

 

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

 

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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