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Amtsgericht Essen, 73 XVII 2/23

Datum:
02.10.2024
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
73 XVII 2/23
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2024:1002.73XVII2.23.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Essen, 15 T 209/24
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Für die Betroffene wird der Sohn, Herr V., D.-straße. N01 D, K. zum Betreuer bestellt.

Die Bestellung umfasst:

- Immobilienangelegenheiten - Aufenthaltsbestimmung - Gesundheitsfürsorge - Heimangelegenheiten - Vermögensangelegenheiten - Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Versicherungen

wird die Tochter, Frau J., N.-straße N02, E.

zur Verhinderungsbetreuerin bestellt.

Die Bestellung umfasst:

- Immobilienangelegenheiten - Aufenthaltsbestimmung - Gesundheitsfürsorge - Heimangelegenheiten - Vermögensangelegenheiten - Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Versicherungen

Die Verhinderungsbetreuerin darf die Angelegenheiten der Betroffenen nur besorgen, soweit der Betreuer Herr V. verhindert ist.

Das Gericht wird spätestens bis zum 02.10.2026 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

 
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