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Amtsgericht Essen, 130 C 135/21

Datum:
02.05.2023
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
130 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
130 C 135/21
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2023:0502.130C135.21.00
 
Tenor:

1.

Das Versäumnisurteil vom 10.05.2022 bleibt aufrechterhalten, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 600,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.09.2021 zu zahlen. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die der Beklagte trägt, tragen der Kläger zu 81 % und der Beklagte zu 19 %.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert wird festgesetzt auf 3.100,00 €.

 
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