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Amtsgericht Essen, 22 C 302/21

Datum:
09.03.2022
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 C 302/21
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2022:0309.22C302.21.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Essen, 10 S 47/22
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1381,26 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 46 % die Beklagten als Gesamtschuldner und zu 54 % der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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