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Amtsgericht Essen, 196 C 50/21

Datum:
02.11.2021
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
196 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
196 C 50/21
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2021:1102.196C50.21.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit hinsichtlich der Anfechtung der Umlaufbeschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft C-Straße Essen, verkündet am 01.04.2021 zu den Tagesordnungspunkten 1.4 und 3 in der Hauptsache erledigt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweiligen Vollstreckungsschuldner*innen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweiligen Vollstreckungsgläubiger*innen zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.

 
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