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Amtsgericht Essen, 20 C 114/18

Datum:
03.08.2018
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
20 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 C 114/18
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2018:0803.20C114.18.00
 
Schlagworte:
Verwirkung
Normen:
BGB § 242
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen den Kläger Ansprüche in Höhe von 690,55 Euro nicht zustehen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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