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Amtsgericht Essen, 109 F 93/18

Datum:
12.04.2018
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
109 F
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
109 F 93/18
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2018:0412.109F93.18.00
 
Tenor:

Der Mutter wird die elterliche Sorge für X, geb. am **.**.**** vorläufig entzogen.

Es wird Vormundschaft angeordnet.

Als Vormund wird Jugendamt Essen bestellt.

Die Anordnung wird ab dem 26.04.2018 wirksam.

Zum Verfahrensbeistand wird bestellt: Rechtsanwalt A aus Essen.

Der Verfahrensbeistand übt seine Tätigkeit berufsmäßig aus.

Dem Verfahrensbeistand wird zusätzlich die Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 1.500,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG).

 
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