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Amtsgericht Essen, 29 C 11/17

Datum:
18.08.2017
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
29 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 C 11/17
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2017:0818.29C11.17.00
 
Schlagworte:
wucherähnliches Rechtsgeschäft, Türöffnung
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 552,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 02.02.2017 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 147,56 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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