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Amtsgericht Essen, 196 C 288/16

Datum:
03.04.2017
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
196 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
196 C 288/16
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2017:0403.196C288.16.00
 
Schlagworte:
Klimaanlage, Klimagerät, bauliche Veränderung
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, das von ihnen an der Außenfassade der Giebelwand der Wohnungseigentümergemeinschaft O Essen angebrachte Klimagerät zu entfernen und die Giebelwand fachgerecht wieder herzustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten mit Ausnahme der Kosten der Streithelfer, welche diese jeweils selbst tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.200,00 € vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Verfahren wird einheitlich auf 2.000,00 € festgesetzt.

 
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