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Amtsgericht Essen, 17 C 150/17

Datum:
06.12.2017
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
17 C
Entscheidungsart:
Teil-Versäumnis- und Urteil
Aktenzeichen:
17 C 150/17
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2017:1206.17C150.17.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 925,10 EUR (in Worten: neunhundertfünfundzwanzig Euro und zehn Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.11.2017 zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.11.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 14,6 % der Beklagte 85,4 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund dieses Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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