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Amtsgericht Essen, 141 II 3309/16

Datum:
29.05.2017
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
141 II
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
141 II 3309/16
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2017:0529.141II3309.16.00
 
Schlagworte:
Beratungshilfe, Asylrecht, Asylsuchende
Normen:
BerHG § 1
Leitsätze:

Ob einem Asylbewerber die Inanspruchnahme der Beratung durch die Ausländerbehörde als andere Hilfsmöglichkeit zuzumuten ist, erscheint fraglich.

Die Flüchtlingsberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege und die Beratungsstellen im Rahmen eines städtischen Betreuungskonzeptes können eine andere Möglichkeit der Hilfe i.S.v. § 1 Abs.1 Nr.2 BerHG darstellen.

 
Tenor:

wird die Erinnerung vom 13.04.2017 gegen den Beschluss der Rechtspflegerin vom 13.03.2017 zurückgewiesen.

 
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