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Amtsgericht Essen, 138 C 353/17

Datum:
01.12.2017
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
138 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
138 C 353/17
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2017:1201.138C353.17.00
 
Schlagworte:
Schlüsseldienst, wucherähnliches Geschäft
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 297,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.04.2017 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.04.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

 
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