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Amtsgericht Essen, 136 C 237/15

Datum:
16.03.2017
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
136 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
136 C 237/15
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2017:0316.136C237.15.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 648,55 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 28.08.2015 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, die außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 255,85 € an den Kläger zu zahlen.

3.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5.

Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuweisen, falls der Kläger nicht vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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