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Amtsgericht Essen, 18 C 334/15

Datum:
23.05.2016
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
18 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 C 334/15
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2016:0523.18C334.15.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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