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Amtsgericht Essen, 158 VI 2511/13

Datum:
07.05.2014
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
158
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
158 VI 2511/13
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2014:0507.158VI2511.13.00
 
Tenor:

Der von der Beteiligten zu 1 beantragte Erbschein als Alleinerbin ist zu erteilen. Die dafür erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird ausgesetzt. Die Erteilung des Erbscheins wird bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt. Die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beteiligten war aus Billigkeitsgründen nicht veranlasst.

 
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