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Amtsgericht Essen, 107 F 374/12

Datum:
11.04.2013
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
107 F
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
107 F 374/12
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2013:0411.107F374.12.00
 
Tenor:

1.

Der Antragsgegnerin wird gemäß § 1686 BGB aufgegeben, dem Antragsteller erstmals bis zum 01. Juni 2013 und sodann jeweils im Oktober, Februar, Juni eines Kalenderjahres einen kurzen schriftlichen Bericht zum aktuellen Gesundheitszustand des Kindes A, geb. am **.**.**** zu übersenden.

2.

Gegen die Antragsgegnerin kann bei Zuwiderhandlung gegen die Anordung zu 1. ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu, 500,00 € festgesetzt werden,§ 95 FamFG.

3.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

4.

Der Verfahrenswert wird auf 1000,00 € festgesetzt.

 

Gründe:

1 2 3 4 5 6 7

Rechtsbehelfsbelehrung:

8 9 10
 

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