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Amtsgericht Essen, 20 C 318/10

Datum:
01.06.2012
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
20 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 C 318/10
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2012:0601.20C318.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 145,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach BGB seit dem 09.08.2010 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 93 % und die Beklagte 7 %.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch dürfen die Parteien die Zwangsvollstreckung durch die jeweils andere Seite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die jeweils andere Seite Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beitreibbaren Betrages geleistet hat.

 
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