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Amtsgericht Essen, 135 C 98/12

Datum:
20.12.2012
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Essen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
135 C 98/12
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2012:1220.135C98.12.00
 
Schlagworte:
vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten - Verkehrsunfall
Normen:
§ 249 BGB
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, vorgerichtliche Kosten in Höhe von 45,-- € an die Klägerin zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 86 % und die Beklagte zu 14 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.

 
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