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Amtsgericht Essen, 11 C 151/12

Datum:
10.07.2012
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
ESSEN
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 C 151/12
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2012:0710.11C151.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 342,47 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.12.2012 zu zahlen.

 

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 75 % und die Beklagte zu 25 %.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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