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Amtsgericht Essen, 19 C 268/11

Datum:
23.09.2011
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
ESSEN
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 C 268/11
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2011:0923.19C268.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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