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Amtsgericht Essen, 135 C 212/10

Datum:
16.05.2011
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
135 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
135 C 212/10
ECLI:
ECLI:DE:AGE1:2011:0516.135C212.10.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 410,66 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. März 2010 zu zahlen.

2.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an den Kläger die außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr gemäß Nummer 2300 VV RVG in Höhe von 272,87 € zu Zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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